Abbruch schadstoffhaltiger Gebäudeteile

Vor allem in Gebäuden, die zwischen 1950-1985 errichtet wurden, finden sich regelmässig Bauschadstoffe, die nur von einem zugelassenem Fachbetrieb entfernt werden dürfen.

Im Zusammenhang mit den Entkernungsarbeiten bei Umbauten oder Sanierungen werden die im Bauwerk vorhandenen Schadstoffe freigelegt und zurückgebaut.

Entweder bauen wir diese Schadstoffe im Zug der komplett beauftragten Entkernung aus oder wir entfernen die Schadstoffe vor Beginn einer Entkernung, um den Nachfolgegewerken eine saubere und gefahrlose Bausubstanz zu hinterlassen.

Auch bei Komplettabbrüchen von Gebäuden müssen diese Bauschadstoffe vor dem Abbruch ausgebaut werden, um Umwelt und Mensch zu schützen und eine saubere Entsorgung der Abbruchmassen zu garantieren.