Asbestsanierung
Asbest ist eine Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Silikate und unbestritten krebserregend.
Asbestprodukte in Innenräumen müssen nach Überschreiten bestimmter Asbestfaserkonzentrationen in der Luft saniert werden.
Näheres regelt die Asbestrichtlinie, die gesetzliche Geltung hat.
Die Vorgehensweise bei Asbestsanierungen, insbesondere der Schutz des Sanierungspersonals, wird im Wesentlichen durch die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) geregelt.
Bei Asbest unterscheidet man zwischen schwach und fest gebundenen Anwendungen.
Fest gebundene Asbestmaterialien
- Wellasbest als Dacheindeckung
- Zementasbest als Fassadenverkleidungen
- Asbestzementrohre fur Abwasser und Lüftung
- sonstige Produkte wie Fußbodenbeläge (Vinyllexplatten)
Schwach gebundene Asbestmaterialien
- asbesthaltige Leichtbauplatten (Promabestplatten als Brandschutz)
- asbesthaltige Produkte in technischen Anlagen (z.B. Elektro-Nachspeicherheizgeräte, Dichtungsschnüre in Heizungsanlagen, Asbestpappen)
- asbesthaltige Isolierungen an Heizkesseln und Heizungsrohren
- asbesthaltige Kleber unter Bodenbelägen
- Spritzasbest
Zentrale Kriterien für Asbestsanierungen
- Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept).
- Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten Firmen mit geschulten und arbeitsmedizinisch untersuchten Mitarbeitern durchgeführt werden.
- Sanierungsarbeiten sind vor Arbeitsbeginn bei der Gewerbeaufsicht anzumelden.
- Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, daß Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot).
- Im Anschluß an die Sanierungsarbeiten schwachgebundener Asbestprodukte ist eine Raumluftmessung erforderlich.
- Asbesthaltiger Abfall muß sachgerecht transportiert und entsorgt werden.
Mit unseren Sachkundigen für Asbestarbeiten der TRGS 519, untersuchtem Fachpersonal und einem modernen Gerätepark übernehmen wir als Fachbetrieb mit Zulassung nach § 2.4.2 GefStoffV alle Arbeiten der Asbestsanierung.
Asbestsanierung ist ein heikles Thema, deshalb sollten Sie in Fragen der Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Bauten, die Asbestprodukte enthalten, einen kompetenten Partner haben, der diese Arbeiten für Sie umweltgerecht und sicher ausführt.
Externe Links
So, und nachdem Sie jetzt ganz tapfer waren und so viel Informationen gesehen haben, finden wir, Sie haben sich diese wirklich interessante Fotostrecke verdient, in der u.a. dokumentiert wird, wie sorglos die letzten 100 Jahre mit Asbest umgegangen wurde… Fotostrecke Asbest
Eine Zusammenfassung zum Schlagwort "Asbest" auf den Seiten von wikipedia