Asbestsanierung

Asbest ist eine Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Silikate und unbestritten krebserregend.

Asbestfasern durch ein Mirkoskop

Asbestprodukte in Innenräumen müssen nach Überschreiten bestimmter Asbestfaserkonzentrationen in der Luft saniert werden.

Näheres regelt die Asbestrichtlinie, die gesetzliche Geltung hat.

Die Vorgehensweise bei Asbestsanierungen, insbesondere der Schutz des Sanierungspersonals, wird im Wesentlichen durch die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) geregelt.

Asbestzementdach Festgebundene Asbestmaterialien
Asbestzementdach Festgebundene Asbestmaterialien
Vinylflexplatten und Bodenkleber
Vinylflexplatten und Bodenkleber
Spritzasbesthaltige Stützenverkleidung
Spritzasbesthaltige Stützenverkleidung

Bei Asbest unterscheidet man zwischen schwach und fest gebundenen Anwendungen.

Fest gebundene Asbestmaterialien

  • Wellasbest als Dacheindeckung
  • Zementasbest als Fassadenverkleidungen
  • Asbestzementrohre fur Abwasser und Lüftung
  • sonstige Produkte wie Fußbodenbeläge (Vinyllexplatten)

Schwach gebundene Asbestmaterialien

  • asbesthaltige Leichtbauplatten (Promabestplatten als Brandschutz) 
  • asbesthaltige Produkte in technischen Anlagen (z.B. Elektro-Nachspeicherheizgeräte, Dichtungsschnüre in Heizungsanlagen, Asbestpappen) 
  • asbesthaltige Isolierungen an Heizkesseln und Heizungsrohren
  • asbesthaltige Kleber unter Bodenbelägen
  • Spritzasbest

Zentrale Kriterien für Asbestsanierungen

  • Sanierungsarbeiten müssen als in sich geschlossenes Konzept vom Beginn der Arbeiten bis zur Entsorgung der Abfälle entsprechend den geltenden Regelungen geplant werden (Sanierungskonzept). 
  • Sanierungsarbeiten dürfen nur von speziell dafür ausgerüsteten Firmen mit geschulten und arbeitsmedizinisch untersuchten Mitarbeitern durchgeführt werden. 
  • Sanierungsarbeiten sind vor Arbeitsbeginn bei der Gewerbeaufsicht anzumelden. 
  • Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, daß Asbestfasern nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Minimierungsgebot). 
  • Im Anschluß an die Sanierungsarbeiten schwachgebundener Asbestprodukte ist eine Raumluftmessung erforderlich. 
  • Asbesthaltiger Abfall muß sachgerecht transportiert und entsorgt werden.